12. Januar 2012

Klageberg wächst weiter

Berliner Sozialgericht: Zahl der offenen Hartz-IV-Fälle auf historischem Höchststand. Großer Anteil an Untätigkeitsklagen gegen Jobcenter

Von Jörn Boewe, junge Welt, 12. Jan. 2012

Mehr als 40000 offene Verfahren sind im vergangenen Jahr an Deutschlands größtem Sozialgericht – dem in Berlin – aufgelaufen. Das ist Rekord. Das Gericht müßte ein Jahr schließen, um dieses »Felsmassiv« abzutragen, sagte Präsidentin Sabine Schudoma am Mittwoch bei ihrer Jahrespressekonferenz. Nur: Selbst wenn die 126 Richterkollegen von Schudoma in den nächsten zwölf Monaten nichts anderes tun dürften als sämtliche Altfälle abzuarbeiten, würden sie am Ende wieder vor einem genauso großen, wenn nicht größeren Berg stehen. Denn tatsächlich kommen jedes Jahr mehr neue Verfahren hinzu, als alte erledigt werden können.

2011 gingen 43832 Fälle ein, fast drei Viertel davon (30735) betrafen Hartz IV. Dies waren nur geringfügig weniger als 2010. Der Rest verteilt sich auf die klassischen Gebiete des Sozialrechts wie Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung und Schwerbehindertenrecht.

Zu einem Großbetrieb wurde das Berliner Sozialgericht aber erst infolge des seit 1. Januar 2005 geltenden »Vierten Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«. Die Zahl der Richter wurde von seinerzeit 55 auf 127 erhöht, 72 davon beschäftigten sich nach Schudomas Angaben »ausschließlich mit Hartz IV«. Die Strategie, die Kräfte dort zu konzentrieren, wo die Not am größten ist, erscheint plausibel, schaut man sich die Entwicklung der Neueingänge an. 2005 waren es knapp 7000, ein Jahr darauf 12 000, 2007 bereits 18 000, im nächsten Jahr 21 000, dann 27000 und im bisherigen Rekordjahr 2010 knapp 32000 eröffnete Hartz-IV-Verfahren. Auf diesem Niveau scheint sich die Sache, darauf deuten die gestern vorgelegten Zahlen hin, nun zu stabilisieren.

Am häufigsten streitet man sich vor Gericht um die Kosten der Unterkunft, die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, Leistungskürzungen aufgrund von »Sanktionen« und die Verletzung gesetzlicher Bearbeitungsfristen durch die Jobcenter.

Wer vor das Sozialgericht geht, hat bereits ein Widerspruchsverfahren im Jobcenter hinter sich. Ein erheblicher Teil dieser Fälle müßte nach Einschätzung von Schudoma gar nicht bei einem Richter landen. »Monat für Monat erreichen das Gericht Dutzende Untätigkeitsklagen«, sagte sie, »weil die Jobcenter zwingende Bearbeitungsfristen nicht beachten.« Statt Rechtsfragen zu lösen, werde »das Gericht zum Mahnbüro«. Verfahren würden »verzögert, weil das Jobcenter auch Monate nach Klageerhebung noch keine Stellungnahme abgeben kann«. Auf Nachfrage erhalte sie »allzuoft« die Antwort: »Aufgrund von Personalmangel kommt es derzeit zu Verzögerungen.«

Der Leiter des Jobcenters Berlin-Neukölln, Klaus-Peter Hansen, wollte eine personelle Unterausstattung gestern gegenüber jW telefonisch »so pauschal nicht« bestätigen. Es gebe »eine Menge Stellschrauben«, an denen man drehen könne, »um die Abläufe zu optimieren«: Bescheide besser erklären, bei Widerspruch automatisch Abhilfe prüfen usw. Daß viele Betroffene vor Gericht ziehen, weil ihre Anträge nicht fristgerecht beschieden werden, bestätigte Hansen aber: Von 7600 Sozialgerichtsklagen gegen das Jobcenter Neukölln waren im vergangenen Jahr 2400 solche wegen Untätigkeit.

Seit Einführung von Hartz IV sei das Personal der Jobcenter »zu gering bemessen«, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, gestern auf jW-Nachfrage. Die hohe Zahl der Klagen sei »eine Bankrotterklärung für das Hartz-IV-System, das endlich abgeschafft werden muß«.

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